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Lübeckisches Stadtrecht. -

Dero Kayserlichen Freyen und des Heiligen ReichsStadt Lübeck Statuta und StadtRecht, Sampt angehengter Schiffs: und Hochzeiten Ordnung: Auffs newwe auß den vorigen bereits in Druck außgangen Exemplaren nachgedrucket. Mit Holzschnitt-Titelbordüre und zahlr. Holzschnitt-Vignetten und -Initialen im Text.

Bestellnummer: 9324
Preis: 780,00€
Autor: Lübeckisches Stadtrecht. -
Titel: Dero Kayserlichen Freyen und des Heiligen ReichsStadt Lübeck Statuta und StadtRecht, Sampt angehengter Schiffs: und Hochzeiten Ordnung: Auffs newwe auß den vorigen bereits in Druck außgangen Exemplaren nachgedrucket. Mit Holzschnitt-Titelbordüre und zahlr. Holzschnitt-Vignetten und -Initialen im Text.
Ort: Lübeck, Laurentz Albrechts Sel[ig] Erben 1608.
8 Bll., 105 num. Bll., 1 nn. Bll. 8°. Pp. der 50er Jahre des 20. Jhs. (im Erscheinungsbild eines Pergamenteinbandes des 17. Jahrhunderts).
Sahlmann, Kat. Stadtrecht 5.2. - VD 17, 1:017435V. - Slg. Böhme 1254 - Nicht in Kat. Schleswig-H. - Ebel, Jurisprudencia Lubecensis, Nr. 720 (Anmerk.). - Lübecker Stadtrecht erstmalig mit Schiffs- und Hochzeitsordnung. - Die erste gedruckte Ausgabe des Lübeckischen Stadtrechts erschien 1586 bei J. Balhorn in Lübeck, im selben Jahr ebenso bei Andreas Kellner in Stettin. Beide Drucker verlegten zeitgleich im Jahre 1595 das Stadtrecht "auffs newe" (Vgl. Sahlmann Kat. Stadtrecht. 1-4). - Zur vorliegender Ausgabe von 1608 in der zweiten Variante schreibt Sahlmann (S. 17f): "Es existieren zwei unterschiedliche Ausgaben, beide sind im Kolophon mit '1607' datiert. Die Formulierung im gedruckten Titel der ersten Variante 'distinguiret, und in bessere Richtigkeit gebracht' muss auf Missfallen vermutlich seitens des Rats gestoßen sein und wurde ersetzt durch 'auss den bisherigen bereits in Druck außgangen Exemplaren nachgedruckt'. Der Ausdruck 'in bessere Richtigkeit' hätte den Eindruck erwecken können, es sei eventuell in manchen Fällen auf rechtlich nicht korrekter Basis entschieden worden und es seien daher Urteile anfechtbar. Vielleicht aber wurde nur die Veränderung als 'unwontlik', d.h. vom bisherigen Zustand abweichend, angesehen und deshalb beanstandet. Daher bleibt es in späteren Ausgaben bei dem Ausdruck 'revidiert', womit auf das 'auffs newe übersehen' der Erstausgabe zurückgegriffen wird". Außerdem: "So ist diese Ausgabe des Stadtrechts mit einer prächtigen Titelseite in Holzschnitt versehen, auf der zwei nicht benannte Kaiserfiguren (eventuell Karl der Große, Friedrich Barbarossa oder Rudolf II.) den eigentlichen Titel rahmen, darunter das Signet Laurentz Albrechts, in das unten sein Monogramm eingefügt ist, getrennt von einem bisher von der Forschung nicht aufgelösten M. Da diesem M ein Kreuz aufgesetzt ist, besitzt es einen eindeutigen religiösen Bezug. Die tiefe Religiosität Laurentz Albrecht beweist er durch die Wahl seines Leitspruches IN MANIBVS DOMINI SORSQVE SALVSQVE MEA (in Gottes Hand [liegt] mein Schicksal als auch Heil). Die Darstellung des dem Grab entstiegenen kreuztragenden Erlösers weist auf Christus als alleinigen Zugang zum Seelenheil hin. Rechts und links sind Jerusalem und Golgatha angedeutet. Das Signet ist eine neue Umzeichnung einer der Verlegermarken Albrechts, die dieser bereits ab 1588 in jeweils leicht veränderter Form nutzte. . . Das Titelblatt weist unten rechts das Monogramm F H M auf, das bisher nicht aufgelöst wurde." - Das Blatt "38" aus Versehen vom Drucker mit "42" bezeichent. - Der Einband nur gering berieben und leicht angestaubt. Innen nur etwas gebräunt, und gering stockfleckig. Der rechte Außenrand der Titelbordüre eng beschnitten. - Im Gesamteindruck gut erhaltene Ausgabe dieses frühen Lübecker Stadtrechts.