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[Eichel, Johannes]:

Abgenöthigte in jure & facto wolbegründete Remonstration, Daß dem Herrn Hertzogen von Sachsen, Engern und Westphalen Die Stadt Lübeck Nicht nur das Städtlein, sondern auch die Vogtey und gantze Herrschafft Möllen mit allen incorporirten Adelichen Sitzen, Dörffern und pertinentien, wie sie außer der Lübeckischen Landwehr zwischen dem Stifft Ratzeburg, Fürstenthum Hollstein, Ämbtern Steinhorst, Lauenburg, Ratzeburg, und Schwartzenbeck, in ihren Scheidungen und Gräntzen belegen zu restituirn schuldig und vermittelst Execution dazu anzuhalten sey. Auff gnädigsten Befehl Hochgedachter J. Fürstl. Durchl. in offentlichen Druck gegeben [von Johannes Eichel].

Bestellnummer: 6828
Preis: 240,00€
Autor: [Eichel, Johannes]:
Titel: Abgenöthigte in jure & facto wolbegründete Remonstration, Daß dem Herrn Hertzogen von Sachsen, Engern und Westphalen Die Stadt Lübeck Nicht nur das Städtlein, sondern auch die Vogtey und gantze Herrschafft Möllen mit allen incorporirten Adelichen Sitzen, Dörffern und pertinentien, wie sie außer der Lübeckischen Landwehr zwischen dem Stifft Ratzeburg, Fürstenthum Hollstein, Ämbtern Steinhorst, Lauenburg, Ratzeburg, und Schwartzenbeck, in ihren Scheidungen und Gräntzen belegen zu restituirn schuldig und vermittelst Execution dazu anzuhalten sey. Auff gnädigsten Befehl Hochgedachter J. Fürstl. Durchl. in offentlichen Druck gegeben [von Johannes Eichel].
Ort: Ratzeburg, Nicolaus Nissen 1670.
99 S. 8°. Lose im schlichten Umschlag des 20. Jh.
VD17 3:310455K. - Erste Ausgabe. - Text in Deutsch und Latein. - Die Stadt und die Vogtei Mölln waren ursprünglich zentrale Bestandteile der nordelbischen Gebietsteile des kleinen Herzogtums Sachsen-Lauenburg, dessen askanische Herrscher sich seit dem Mittelalter in ständiger Geldnot befanden. So kam es, dass die Stadt und Vogtei Mölln von 1359 bis zu einem Reichskammergerichtsurteil im Jahr 1683 an die Hansestadt Lübeck verpfändet war, obwohl seit 1571 das Gerichtsverfahren auf Rückgabe anhängig war. Die ehemaligen Lübecker Exklaven entstanden ab dem 14. Jahrhundert überwiegend zur strategischen Absicherung der politischen Handelsinteressen der seit 1226 reichsfreien Hansestadt Lübeck. - Über den langjährigen Rechtsstreit ("Möllner Pertinenzien") zwischen König Georg II. von England als Kurfürst von Hannover gegen Lübeck. "1747 schloß Lübeck mit Kurhannover, dem Erben Sachsen-Lauenburgs, in Hannover einen Vergleich, der den langen Möllner Prozeß beendete. Die Stadt verzichtete auf zehn Dörfer in der Nähe Möllns und Rechtsansprüche, behielt jedoch zwanzig Dörfer. Strittig gebliebene Fragen wurden 1749 geklärt, die Grenzbereinigung und -ziehung bis 1759 abgeschlossen. Auf lübeckischer Seite war der Ratsherr Philipp Caspar Lamprecht der wichtigste Vertreter" (zitiert aus Graßmann, Lüb. Gesch. 4. Aufl., S. 513). - Blätter etwas gebräunt. - Selten.